Keine Belege für eine FIFA-Warnung im Zusammenhang mit Fabrizio Romano, vertrauliche Leaks könnten aber dennoch Sanktionen auslösen
Was der Beitrag behauptet
Der virale Instagram-Beitrag behauptet, die FIFA habe Vereine, Berater und Sportdirektoren davor gewarnt, Vertragsinformationen an Journalisten weiterzugeben, darunter auch an Fabrizio Romano, und solche Leaks könnten zu harten Sanktionen führen. Außerdem heißt es dort, eine größere Untersuchung werde zum Ende der Saison beginnen. Das Problem ist, dass sich diese Formulierung weder im öffentlichen Nachrichtenarchiv der FIFA noch in den laufenden rechtlichen Updates der Organisation nachweisen lässt.
Laut der offiziellen Übersicht der FIFA über Medienmitteilungen und den Latest from Legal & Compliance hat die FIFA zwar zahlreiche Meldungen zu Disziplinarfällen, Beraterregeln und Integritätsthemen veröffentlicht, aber keinen öffentlichen Text, der eine gezielte Kampagne gegen Journalisten oder eine mit Fabrizio Romano verknüpfte Untersuchung beschreibt. Deshalb ist der journalistisch präziseste Ansatz nicht, dass die FIFA einen solchen Fall bereits gestartet hat, sondern dass der Beitrag eine Behauptung verbreitet, die in den offiziellen Quellen nicht auftaucht.
Was die FIFA tatsächlich veröffentlicht hat
Nach den FIFA Football Agent Regulations, insbesondere Artikel 19, muss die FIFA selbst eine Reihe von Informationen öffentlich zugänglich machen, darunter die Namen lizenzierter Berater, die von ihnen vertretenen Klienten, die erbrachten Beratungsleistungen, etwaige Sanktionen sowie Angaben zu Transaktionen einschließlich der Servicegebühren. Das ist wichtig, weil es zeigt, dass das eigene Regelwerk der FIFA bereits ein gewisses Maß an Transparenz vorsieht und nicht jede Weitergabe von Informationen automatisch als unzulässiger Leak beschrieben werden kann.
Gleichzeitig heißt es in Artikel 21 derselben Regeln, dass das Disciplinary Committee der FIFA und, soweit einschlägig, auch das Ethics Committee einen Berater oder einen Klienten sanktionieren können, wenn diese gegen die Regeln, die FIFA Statutes oder andere FIFA-Regularien verstoßen. Mit anderen Worten: Es gibt eindeutig einen disziplinarischen Sanktionsweg im Regelwerk. Die öffentlichen Dokumente sagen aber nicht, dass die FIFA die im Beitrag beschriebene breite Warnung ausgesprochen hat, und sie sagen auch nicht, dass es automatisch rechtswidrig ist, mit einem Journalisten zu sprechen. Das hängt davon ab, was weitergegeben wurde, wer es weitergegeben hat und welche Pflichten in der konkreten Beziehung galten.
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Warum Leaks von Vertragsinformationen rechtliche Probleme auslösen können
Wenn ein Klubfunktionär, ein Sportdirektor oder ein lizenzierter Berater vertrauliche Vertragsdetails weitergibt, kann das zunächst eine Frage von Loyalität und Vertraulichkeit sein. Laut dem FIFA Code of Ethics gilt der Kodex für Funktionäre, Spieler, Match Agents und Football Agents. Artikel 16 statuiert eine Loyalitätspflicht, während Artikel 17 verlangt, dass vertrauliche Informationen auch vertraulich behandelt werden, sofern sie unter einer entsprechenden Vertraulichkeitserwartung mitgeteilt wurden. Der Kodex stellt außerdem klar, dass Verstöße mit Geldstrafen und Sperren für fußballbezogene Tätigkeiten geahndet werden können.
Daneben kann auch allgemeines Recht relevant werden. Enthält das geleakte Material personenbezogene Daten, etwa Gehaltsangaben, Bonusregelungen oder andere identifizierbare Vertragsbedingungen, verlangen die Grundprinzipien der DSGVO und die Regeln zur rechtmäßigen Verarbeitung, dass Daten rechtmäßig, fair und transparent verarbeitet werden und dass es dafür eine gültige Rechtsgrundlage gibt. Sind die Informationen außerdem wirtschaftlich sensibel und nicht öffentlich bekannt, können sie in bestimmten Fällen auch unter die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen fallen, die nicht offengelegtes Know-how und Geschäftsinformationen vor unrechtmäßigem Erwerb, unrechtmäßiger Nutzung und unrechtmäßiger Offenlegung schützt.
Der entscheidende Punkt ist allerdings, dass dies die Arbeit eines Journalisten nicht automatisch rechtswidrig macht. Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union schützt die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit, und Artikel 85 der DSGVO verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, den Datenschutz mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit, einschließlich journalistischer Zwecke, in Ausgleich zu bringen. Deshalb liegt das deutlichere rechtliche Risiko in der Regel bei der Person oder Stelle, die möglicherweise gegen eine Vertraulichkeitspflicht, einen Vertrag oder Datenschutzvorschriften verstoßen hat, und nicht zwingend bei dem Journalisten, der die Informationen in einem journalistischen Kontext erhält und veröffentlicht.
Was das Regelwerk und die öffentliche Quellenlage tatsächlich nahelegen
Nach den öffentlich zugänglichen Quellen mit Stand vom 1. April 2026 gibt es keine Belege dafür, dass die FIFA offiziell angekündigt hat, Vereine, Berater und Sportdirektoren wegen Leaks an Journalisten wie Fabrizio Romano einer besonderen Untersuchung zum Saisonende zu unterziehen. Dieser Teil der Geschichte sollte daher als unbestätigt und nicht als gesicherte Tatsache behandelt werden. Eine präzisere und quellenbasierte Formulierung wäre, dass die Regeln der FIFA Sanktionen bei konkretem Fehlverhalten zulassen, die offenen FIFA-Quellen aber nicht die spezifische Warnung enthalten, die in dem viralen Beitrag beschrieben wird.
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Wenn die Geschichte verantwortungsvoll geschrieben werden soll, sollte der Ansatz deshalb zweigeteilt sein. Erstens wird die Instagram-Behauptung selbst nicht durch eine offizielle Erklärung der FIFA gestützt. Zweitens können vertrauliche Leaks im Fußball durchaus rechtliche oder disziplinarische Folgen haben, wenn sie Verstöße gegen ethische Regeln der FIFA, Beraterregularien, vertragliche Vertraulichkeit, Datenschutzrecht oder den Schutz von Geschäftsgeheimnissen beinhalten. Das ist eine deutlich präzisere Schlussfolgerung, als zu behaupten, Fabrizio Romano sei bereits für rechtswidrig erklärt worden oder sei direkt Ziel eines bestätigten FIFA-Verfahrens.
Quellen: FIFA, All media releases, FIFA, Latest from Legal & Compliance, FIFA Football Agent Regulations, FIFA Code of Ethics, European Commission, Principles of the GDPR, EUR-Lex, Directive (EU) 2016/943, EUR-Lex, Article 11 of the Charter, GDPR Article 85.
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