Spanien stemmte den Pokal am 19. Juli in die Höhe. Zwölf Tage später stehen die geschlagenen Finalisten weiter in den Schlagzeilen: Die FIFA prüft nun das Verhalten sowohl aus dem Halbfinale als auch aus dem Endspiel im MetLife Stadium.
Die FIFA teilte am Mittwoch mit, sie habe nach den Vorfällen rund um das Finale ein Disziplinarverfahren gegen den argentinischen Fußballverband, drei seiner Spieler, ein Mitglied des Trainerstabs und einen spanischen Spieler eröffnet.
Leandro Paredes, der Mittelfeldspieler von Boca Juniors, der im Finale die Kapitänsbinde trug, wird in drei Fällen der Tätlichkeit beschuldigt.
Atlético-Madrid-Außenverteidiger Nahuel Molina drohen zwei Anklagen wegen Tätlichkeit sowie eine wegen unsportlichen Verhaltens.
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Almada, ebenfalls bei Atlético unter Vertrag, wird wegen unsportlichen Verhaltens angeklagt. Co-Trainer Roberto Ayala sieht sich einer Anklage wegen Tätlichkeit gegenüber. Der Spanier Gavi wird wegen unsportlichen Verhaltens angeklagt.
Paredes, Molina und Ayala nach dem Schlusspfiff
Eine Rangelei brach in dem Moment aus, als der slowenische Schiedsrichter Slavko Vincic das Finale abpfiff. Paredes schlug dem spanischen Verteidiger Eric Garcia mit der flachen Hand an den Hals und streckte ihn zu Boden, wie aus einem Bericht über die FIFA-Anklagen hervorgeht.
Molina wurde dabei beobachtet, wie er dem spanischen Kapitän Rodri einen Faustschlag in die Magengegend versetzte, und Ayala soll Dani Olmo geschlagen haben.
Nach dem FIFA-Disziplinarreglement geht eine Anklage wegen Tätlichkeit mit einer Sperre von mindestens drei Spielen einher. Unsportliches Verhalten wird mit mindestens einem Spiel Sperre geahndet.
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Las-Malvinas-Banner löst gesondertes Verfahren aus
Die zweite Front, die die FIFA eröffnet hat, betrifft das politische Banner, das Argentiniens Spieler nach ihrem 2:1-Halbfinalsieg gegen England in Atlanta auf dem Spielfeld präsentierten.
Lo Celso zog es auf. Romero und Martinez halfen, es vor den Fernsehkameras auszubreiten. Die Botschaft:
„Las Malvinas son Argentinas.“
Die FIFA klagte den AFA nach dem im Reglement verankerten Verbot an, „eine Sportveranstaltung für Demonstrationen nichtsportlicher Natur zu nutzen“. Dieselbe Klausel kam bereits 2014 gegen Argentinien zur Anwendung, als der Verband wegen eines ähnlichen Banners vor einem Freundschaftsspiel gegen Slowenien mit 20.000 Pfund Geldstrafe belegt wurde.
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Dem AFA drohen zudem Anklagen wegen diskriminierender Gesänge, verspäteter Anstöße, Verstößen gegen Sicherheitsprotokolle und von Fans geworfener Gegenstände im Verlauf des Turniers.
Romero, Martinez und Lo Celso wurden bislang nicht persönlich angeklagt. Ob die FIFA-Disziplinarkommission die Sanktionen auf die drei Spieler ausweitet, ist eine der offenen Fragen in diesem Fall.
Wie wahrscheinlich ist eine Sperre für 2030?
Ein Ausschluss von der WM 2030, die in vier Jahren in Spanien, Portugal und Marokko ausgetragen wird und deren drei Eröffnungsspiele in Südamerika stattfinden, wird von Beobachtern als äußerst unwahrscheinlich eingeschätzt.
Mehrspielsperren auf Länderspielebene sind für die einzeln angeklagten Spieler das realistischere Ergebnis, während Geldstrafen und Stadionauflagen für den AFA die wahrscheinliche Höchststrafe darstellen.
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Die FIFA teilte mit, den Betroffenen werde Gelegenheit gegeben, ihre Stellungnahmen abzugeben, bevor die Disziplinarkommission „zu gegebener Zeit“ eine Entscheidung treffe. Ein Termin steht noch nicht fest.
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