In den Tagen rund um das Urteil traten Anwaltskanzleien an Arsenal, Liverpool, Manchester United und Tottenham Hotspur heran und teilten ihnen mit, dass sie in der Lage seien, Schadensersatz geltend zu machen, wie eine Recherche von David Ornstein von The Athletic zeigt.
Für diese vier Klubs wurde die rechtliche Grundlage bereits vor mehr als einem Jahr gelegt. Im September 2024 beauftragte jeder von ihnen Anwälte damit, der City Football Group förmlich mitzuteilen, dass sie sich das Recht auf Schadensersatz vorbehalten. Wie Sam Wallace vom Telegraph anmerkte, schloss sich kein weiterer Premier-League-Klub an: Chelsea und die übrigen 14 Mitglieder lehnten ab.
Ihre Sorge war damals verfahrensrechtlicher Natur. Eine sechsjährige Verjährungsfrist stand kurz vor dem Ablauf. Die Vorwürfe waren erstmals im November 2018 durch geleakte Dokumente aufgetaucht, die das deutsche Magazin Der Spiegel veröffentlichte, weshalb es entscheidend war, die eigene Position vor dem Jahrestag zu sichern.
Was die Forderungen wert sein könnten
Die Größenordnung ist spekulativ, aber beachtlich. Schätzungen beziffern den möglichen Verlust aus Preisgeldern, TV-Einnahmen und Verzerrungen bei der Prämienverteilung im angeklagten Zeitraum auf mehr als 200 Millionen Pfund für die vier Klubs zusammen, während andere Analysen die Einzelbeträge auf über 100 Millionen Pfund pro Klub taxieren. Formell eingereicht wurde bislang nichts.
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Der Mechanismus, über den die Klubs Klage einreichen würden, findet sich in Abschnitt W des Wettbewerbsregelwerks der Premier League, der einem Mitglied erlaubt, Schadensersatz für Verluste geltend zu machen, die durch Regelverstöße eines anderen Mitglieds entstanden sind. Jede bislang genannte Zahl ist eine Prognose: Jede Forderung müsste im Einzelfall begründet werden, und die Höhe des Schadensersatzes hinge davon ab, was jeder Klub als Verlust nachweisen könnte.
Berufungsfrist und der weitere Zeitplan
Eine unabhängige Kommission befand Manchester City am Freitag in 114 der 115 Anklagepunkte für schuldig, die sich auf die Spielzeiten von 2009/10 bis 2017/18 beziehen. Der Klub hat 14 Tage Zeit, Berufung einzulegen, wodurch die Frist in die zweite Oktoberwoche fällt.
Sollte City in Berufung gehen, würde eine neue dreiköpfige Kommission den Fall erneut verhandeln, und ihre Entscheidung wäre endgültig: Der Internationale Sportgerichtshof CAS steht dem Klub diesmal nicht offen. Allein dieses Verfahren dürfte Monate in Anspruch nehmen, und sollte City anschließend vor dem High Court klagen, wäre einer Analyse zufolge eine endgültige Klärung bis zu zwei Jahre entfernt.
Dieser Zeitplan ist für die Konkurrenten von Bedeutung. Sanktionen gegen City sind noch nicht festgesetzt, und jede Schadensersatzforderung dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit warten, bis das Berufungsverfahren abgeschlossen ist.
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Citys Position
Manchester City hat keinerlei Zugeständnisse gemacht. Vorstandsvorsitzender Khaldoon Al Mubarak stellte das Verfahren in einem offenen Brief an die Anhänger als noch lange nicht abgeschlossen dar.
„Das Premier-League-Verfahren hat noch einen langen Weg vor sich, und unsere Zuversicht und unsere Entschlossenheit, die Unschuld des Klubs zu beweisen, sind genauso stark wie zu Beginn.“
Der Klub weist die Anklagepunkte seit ihrer Erhebung im Februar 2023 durchgehend zurück. Eine sechswöchige Anhörung endete Ende 2024, und das Urteil vom Freitag ist der erste formelle Schritt in einem Verfahren, das sich über Jahre hinziehen könnte. Die Berufungsfrist läuft in der zweiten Oktoberwoche ab.
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