Der Prozess zur Aufklärung des Todes von Diego Maradona hat eine unerwartete Wendung genommen. Ein offizieller Gerichtsexperte brachte eine Theorie vor, die in den vorangegangenen Monaten der Beweisaufnahme keine Rolle gespielt hatte.
Der Rechtsmediziner Pablo Ferrari sagte vor dem Gericht in San Isidro, Covid-19 könne als mögliche Ursache für den Tod der argentinischen Fußballikone nicht ausgeschlossen werden. Seine Aussage, die von Digi24 beschrieben wurde, widersprach zudem direkt der These der Staatsanwaltschaft, Maradona habe vor seinem Tod bis zu zwölf Stunden lang gelitten.
Die Aussage beweist nicht, dass Maradona an Covid-19 erkrankt war. Dem Gericht wurde kein positiver Test vorgelegt. Ferrari wies vielmehr darauf hin, dass bei der Obduktion kein Coronavirus-Test vorgenommen worden war. Diese Unterscheidung ist für die Einordnung entscheidend: Es handelt sich um eine ungeprüfte Möglichkeit und nicht um eine neu bewiesene Todesursache.
Eine Möglichkeit, die zuvor kein Zeuge genannt hatte
Maradona starb am 25. November 2020 im Alter von 60 Jahren, während er in einem gemieteten Haus außerhalb von Buenos Aires medizinisch betreut wurde. Kurz zuvor war er wegen eines subduralen Hämatoms operiert worden. Während seiner anschließenden Genesung unter Aufsicht eines medizinischen Teams erlitt er einen Herz-Kreislauf-Stillstand.
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Ferrari trat als letzter Zeuge im laufenden Verfahren auf. Laut einem von Infobae veröffentlichten Bericht der Nachrichtenagentur EFE bezeichnete er den fehlenden Coronavirus-Test bei der Obduktion als methodischen Fehler.
„Wir können nicht ausschließen, dass er an Covid-19 gestorben ist“, erklärte Ferrari vor Gericht. Er argumentierte, das Virus könne die Atemwege aggressiv angreifen und einen Patienten unter bestimmten Umständen innerhalb weniger Stunden töten. Belege dafür, dass Maradona tatsächlich mit dem Virus infiziert war, legte er jedoch nicht vor.
Experte widerspricht der Zwölf-Stunden-Theorie
Der möglicherweise folgenreichere Teil von Ferraris Aussage betrifft den zeitlichen Ablauf, von dem die Staatsanwaltschaft ausgeht. Eine multidisziplinäre Expertenkommission war zuvor zu dem Schluss gekommen, dass sich Maradonas Zustand über einen längeren Zeitraum verschlechtert habe. Sein medizinisches Team habe Warnsignale übersehen, die eine sofortige Behandlung erfordert hätten.
Ferrari präsentierte eine deutlich andere Interpretation. Nach seiner Darstellung sammelte sich innerhalb kurzer Zeit, möglicherweise binnen Minuten oder weniger Stunden, Flüssigkeit in Maradonas Lunge. Dies habe zu einem akuten Lungenödem und schließlich zu einem Herz-Kreislauf-Stillstand geführt. „Es war ein plötzlicher Tod“, sagte er, wie Clarín berichtete.
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Diese Unterscheidung könnte für die Verteidigung von großer Bedeutung sein. Wenn Maradonas endgültiger Zusammenbruch plötzlich eintrat, können die Anwälte argumentieren, den Angeklagten sei deutlich weniger Zeit geblieben, die Krise zu erkennen und umzukehren, als von der Staatsanwaltschaft behauptet. Die Aussage beantwortet jedoch nicht, ob die häusliche Versorgung angemessen war oder ob frühere medizinische Versäumnisse zu seinem Zustand beitrugen.
Die Theorie vom schnellen Tod ist nicht völlig neu
Ferraris grundsätzliche Position war bereits vor seinem Auftritt im Gerichtssaal bekannt. Im Jahr 2024 berichtete die Associated Press, dass ein von Ferrari erstelltes medizinisches Gutachten der Annahme widersprach, Maradona habe über einen langen Zeitraum gelitten. Darin hieß es, seine tödliche Herzrhythmusstörung könne auf natürliche Weise oder durch einen äußeren Faktor entstanden sein.
Das tatsächlich neue Element seiner jüngsten Aussage war die ausdrückliche Erwähnung von Covid-19. Ferrari war an einer Begutachtung beteiligt, die von der Verteidigung des Neurochirurgen Leopoldo Luque, einem der Hauptangeklagten, beantragt worden war. Vor Gericht trat Ferrari jedoch in seiner Funktion als offizieller Justizexperte auf.
Die Staatsanwaltschaft hatte seine Bewertung bereits zuvor als unvollständig kritisiert und ihm vorgeworfen, sich auf einen begrenzten Teil der verfügbaren Beweise zu stützen. Seine Aussage liefert der Verteidigung damit ein wichtiges Gegenargument, ersetzt aber weder die Ergebnisse der größeren Expertenkommission noch entscheidet sie den medizinischen Streit vor den Richtern.
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Aussage gerät im Kreuzverhör unter Druck
Ferraris Ausführungen wurden von der Staatsanwaltschaft und den Anwälten der Familie Maradona intensiv hinterfragt. Er räumte ein, kein Kardiologe zu sein, verteidigte seine Befähigung zur Beurteilung von Herzfragen jedoch mit seiner Erfahrung aus Tausenden rechtsmedizinischen Verfahren.
Zudem gab er zu, nicht sämtliche medizinischen Unterlagen gelesen zu haben, weil einige handschriftliche Passagen unleserlich gewesen seien. Auf Nachfrage des Gerichts erklärte Ferrari, alles, was er nicht verstanden habe, sei nicht in seine Bewertung eingeflossen. Die Staatsanwaltschaft dürfte diese Eingeständnisse nutzen, um das Gewicht seiner Schlussfolgerungen infrage zu stellen.
Die Verhandlung wurde zusätzlich angespannt, als Luques Anwalt Fragen zu Ferraris Arbeit in einem anderen Verfahren wegen medizinischer Fahrlässigkeit beanstandete. Die Richter rügten den Verteidiger, nachdem er die Situation im Gerichtssaal als „wahnsinnig“ bezeichnet hatte. Damit kam es zu einem weiteren heftigen Wortwechsel in einem Verfahren, das bereits von erheblichen Kontroversen geprägt ist.
Zweiter Prozess geht in die entscheidende Phase
Das laufende Verfahren begann im April 2026, nachdem der erste Prozess wegen der Kontroverse um Richterin Julieta Makintach und ihre Beteiligung an einem mit dem Fall verbundenen Dokumentarfilm gescheitert war. Wie El País erläuterte, geht es in der Neuauflage darum, ob die für Maradonas Versorgung verantwortlichen Mediziner ihn durch schwere Versäumnisse wissentlich einem tödlichen Risiko aussetzten.
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Luque, die Psychiaterin Agustina Cosachov und fünf weitere Angehörige des Gesundheitswesens sind wegen einfachen Totschlags mit Eventualvorsatz angeklagt. Alle bestreiten eine strafrechtliche Verantwortung. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, Maradona sei ohne die erforderliche Überwachung und fachärztliche Behandlung unter ungeeigneten Bedingungen zu Hause versorgt worden. Die Verteidigung hält dagegen, sein Tod sei plötzlich eingetreten und nicht zu verhindern gewesen.
Das Gericht will das Verfahren am 29. September fortsetzen. Dann können die Angeklagten weitere Aussagen machen. Die Schlussplädoyers sind für Oktober vorgesehen. Ferraris Aussage hat dafür gesorgt, dass die Richter in diese letzte Phase mit zwei grundverschiedenen Darstellungen gehen: einer längeren, erkennbaren Verschlechterung und einem tödlichen Ereignis, das nahezu ohne Vorwarnung eintrat.
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