The Bernabéu becomes a tennis court

Real Madrid gewinnt Rechtsstreit um Bernabéu-Konzerte, Verantwortliche von Lärmbelästigungsvorwürfen freigesprochen

Real Madrid hat einen Rechtsstreit um Konzerte im Bernabéu gewonnen, die Verantwortlichen wurden von Lärmbelästigungsvorwürfen freigesprochen.

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Real Madrid hat einen bedeutenden juristischen Sieg errungen: Der Provinzgerichtshof Madrid hat zugunsten des Vereins und seines Generaldirektors, José Ángel Sánchez Periáñez, in Bezug auf die strafrechtliche Verantwortung für Lärmbelästigung durch Konzerte im Santiago-Bernabéu-Stadion entschieden. Die am 13. Mai 2026 bekannt gegebene Entscheidung weist die Strafverfahren gegen die Vereinsfunktionäre endgültig ab, ein entscheidendes Ergebnis für die Finanzstrategie des renovierten Stadions.

Das Urteil der Sektion 3 des Provinzgerichtshofs Madrid gab den von Sánchez Periáñez und Real Madrid Estadio S. L. eingelegten Berufungen statt, denen sich die Staatsanwaltschaft anschloss. Diese Berufungen richteten sich gegen einen am 15. Januar 2026 vom Untersuchungsgericht Nr. 53 von Madrid in den Vorverfahren 2034/2024 erlassenen Beschluss, der zuvor die Fortsetzung des Verfahrens im abgekürzten Verfahren angeordnet hatte.

Die gerichtliche Entscheidung kommt unmissverständlich zu dem Schluss, dass weder José Ángel Sánchez Periáñez, der als Generaldirektor des Vereins und Mitglied seines Verwaltungsrates fungiert, noch Real Madrid Estadio S. L. strafrechtlich für Straftaten im Zusammenhang mit Konzerten im Santiago Bernabéu verantwortlich sind. Infolgedessen ordnete das Gericht die endgültige Einstellung der Strafverfahren gegen sie an und beendete damit die rechtliche Auseinandersetzung.

Real Madrid teilte die Gerichtsentscheidung mit und erklärte: „Die vorgenannte gerichtliche Entscheidung kommt klar und kategorisch zu dem Schluss, dass weder José Ángel Sánchez Periáñez, der Generaldirektor des Vereins und Mitglied seines Verwaltungsrates, noch Real Madrid Estadio S. L. für eine Straftat im Zusammenhang mit den im Santiago-Bernabéu-Stadion abgehaltenen Konzerten verantwortlich sind, und stimmt, wie von beiden beantragt und mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, der endgültigen Einstellung der Verfahren gegen sie zu, wodurch der Strafprozess endgültig beendet wird.“

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Entscheidend ist, dass der Provinzgerichtshof die Verantwortung für die Einhaltung der Lärmgrenzwerte klargestellt hat. Er stellte fest, dass die Veranstalterfirmen, die als Mieter des Stadions identifiziert wurden, für die Einhaltung der Dezibelgrenzwerte für Umgebungslärm verantwortlich sind. Diese Einhaltung muss gemäß der Städtischen Verordnung zum Schutz vor akustischer und thermischer Kontamination vom 25. Februar 2011 erfolgen. Das Gericht betonte ferner, dass eine bloße Übertretung einer administrativen Umweltschutzbestimmung allein nicht die Intervention des Strafrechts rechtfertigt.

Diese Unterscheidung ist für das Betriebsmodell des Vereins von entscheidender Bedeutung. Die Möglichkeit, eine Vielzahl von Musikveranstaltungen und anderen nicht-sportlichen Spektakeln zu veranstalten, ist ein Eckpfeiler der Finanzstrategie für das neu renovierte Santiago Bernabéu, das darauf ausgelegt ist, seine Rentabilität über Fußballspiele hinaus zu maximieren. Laut Marca äußerte Real Madrid seine Zufriedenheit mit dem Urteil und betrachtete es als Bestätigung des „absolut unbegründeten und instrumentellen Charakters“ der Beschwerde. Die Klage war von der Nachbarschaftsvereinigung der vom Bernabéu Betroffenen zusammen mit sechs einzelnen Anwohnern eingereicht worden.

Die Entscheidung des Gerichts schafft Klarheit und Rechtssicherheit und ermöglicht es Real Madrid, seine Pläne für das Stadion als Mehrzweckarena ohne den Schatten strafrechtlicher Anklagen gegen seine Führung wegen lärmbedingter Probleme fortzusetzen. Die Verantwortung für die Lärmregulierung während der Veranstaltungen liegt nun fest bei den Veranstaltern selbst.

Quellen: www.marca.com

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